Was ist Inklusion?

Inklusion beruht auf der UN-Behindertenrechtskonvention:

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen […]“ (Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention)

Bereits seit 2009 verpflichtet dieser Artikel 24 die Bundesländer und die Schulträger dazu, dass eine gemeinsame Unterrichtung aller Kinder an Regelschulen gewährleistet werden soll.

 

Was heißt das für unsere Schule?

Wir möchten somit allen Schülern - unabhängig von ihren Fähigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen sowie von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft – einen grundsätzlich gleichberechtigten ungehinderten Zugang zu den Bildungsangeboten der Regelschule und eine barriere- und diskriminierungsfreie Teilhabe am Unterricht und am Schulleben ermöglichen.

Im Gegensatz zu früher müssen Schüler, die in den Förderbereichen „Lernen“, „Sprache“ und „Emotional-soziale Entwicklung“ förderbedürftig sind, nicht mehr auf dem üblichen aufwändigen Weg gemeldet werden, sondern können in Zusammenarbeit mit den an der Schule arbeitenden Förder- und Regelschullehrern individuell Förderkonzepte entwickeln und diese umsetzen.

Schüler mit Behinderungen bleiben im Klassenverband, sodass sie auch die Möglichkeit haben, gemeinsam mit den anderen Schülern zu lernen. Des Weiteren können so alle Schüler nicht nur miteinander, sondern auch voneinander lernen.[1]

 

Auch die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler wurden neu gestaltet. Es werden bis zum zweiten Schuljahr keine Zeugnisnoten erteilt. Eine Beurteilung erfolgt auf der Basis der im Lehrplan aufgeführten Kompetenzen in einem neu gestalteten Zeugnisformular.